Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO i. V. m. §§ 82, 82a SGB X der Unfallkasse Hessen (UKH)
UKH Informationspflichten.pdf
Ab 25.05.2018 gilt unmittelbar die europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO). In diesem Zusammenhang sind besondere Informationspflichten zu berücksichtigen (Art. 13, 14 DSGVO i. V. m. §§ 82, 82a SGB X).
Wir informieren Sie hiermit über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Verwaltungsverfahrens nach dem Sozialgesetzbuch.
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Die UKH nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Soweit Ihre Daten im Rahmen des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens nach dem Sozialgesetzbuch erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Sozialdatenschutzes.
Verantwortliche Stelle:
Unfallkasse Hessen
Leonardo-da-Vinci-Allee 20
60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069 29972-440
Telefax: 069 29972-133
E-Mail: ukh[at]ukh.de
Unsere Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie unter datenschutzbeauftragter[at]ukh.de
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Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert. Wir bedienen uns externen Dienstleister (Auftragsverarbeiter) z. B. für den Versand von Waren, Newsletter oder Zahlungsabwicklungen. Mit jedem Dienstleister wurde eine separate Auftragsdatenverarbeitung geschlossen, um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
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Die UKH erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an die UKH übermittelt.
Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber abgeschlossen, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber abgeschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen der UKH entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der unten angegebenen Adresse oder per E-Mail an datenschutzbeauftrager[at]ukh.de an uns wenden.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft können Sie ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Das Widerspruchsrecht können Sie jederzeit ausüben, indem Sie sich an den Verantwortlichen wenden.
Sie haben zudem, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte
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